Aktuell in Prüfung

Einzelverträge für die freiberufliche Hauskrankenpflege auf dem Prüfstand

Die PSÖ prüft die Praxis der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beim Abschluss von Einzelverträgen mit freiberuflich tätigen diplomierten Pflegefachpersonen für die medizinische Hauskrankenpflege (§ 151 ASVG) – insbesondere, nach welchen Kriterien, in welchem Verfahren und in welchem Zeitrahmen die dabei ins Treffen geführte Bedarfsprüfung erfolgt.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Systeme vorheriger Bedarfsprüfung im Gesundheitswesen nur zulässig, wenn sie auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen und in einem Verfahren münden, das innerhalb angemessener Frist zu einer bekämpfbaren Entscheidung führt. Um offene Fragen zu klären, hat die PSÖ einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Über den Fortgang informieren wir hier laufend.

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