Ein Steuerstatus – mehr nicht
Gemeinnützigkeit (§§ 34 ff BAO) regelt ausschließlich abgabenrechtliche Begünstigungen. Geprüft wird sie vom Finanzamt im Abgabenverfahren – nicht von Ihrer Förderstelle. Einen förmlichen Feststellungsbescheid gibt es dafür nicht einmal.